Home
Referenzen
Kontakt - Impressum
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1) Auftragsgrundlagen und Vertragsgrundlagen

1.1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Ing. Michael Jurman - Internetdienstleistungen mit Firmensitz in A-8272 Sebersdorf, Neustift 47, gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die die Fa. Jurman gegenüber dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt) erbringt. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des von der Fa. Jurman angenommenen Auftrages und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In Katalogen, Prospekten, etc., enthaltene Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich die Fa. Jurman diesen ausdrücklich schriftlich unterworfen hat. Nur unter Anwendung der hier vorliegenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen schließt die Fa. Jurman Verträge ab bzw. nimmt sie Aufträge an.

1.2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allfällige Änderungen und Ergänzungen dieses Auftrages bedürfen der Schriftform bei sonstiger Unwirksamkeit.
Dieser Abschnitt 1.2) gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

1.3) Änderungen der AGB können von der Fa. Jurman vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die jeweils aktuellen AGB werden auf der Homepage unter www.jurman.com/agb kundgemacht. Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Der Verbraucher hat das Recht, der Änderung der AGB binnen vier Wochen ab Erhalt der Mitteilung über die Änderung zu widersprechen, andernfalls die geänderten AGB von ihm als akzeptiert gelten. Die Fa. Jurman wird den Verbraucher auf dieses Widerspruchsrecht und die beim Unterbleiben des Widerspruchs eintretenden Rechtsfolgen hinweisen. Die Mitteilung über die Änderung der AGB kann auf schriftlichem Weg oder per E-Mail erfolgen.

1.4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte.

1.5) Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – außer gegenüber Konsumenten – eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

1.6) Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern gilt als geschlossen, wenn die Fa. Jurman nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat.

1.7) Hat ein Verbraucher seine bei Abschluss eines Verbrauchergeschäftes gerichtete Vertragserklärung nicht in den von der Fa. Jurman für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räume oder auf einer Messe abgegeben und die geschäftliche Verbindung mit der Firma nicht selbst angebahnt und sind dem Zustandekommen des Vertrages Besprechungen zwischen Kunde und der Fa. Jurman vorausgegangen, so ist er gemäß § 3 KSchG berechtigt, vom Vertragsanbot bis zum Zustandekommen des Vertrages zurückzutreten. Nach Zustandekommen des Vertrages kann der Kunde innerhalb einer Frist von einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Diese Frist beginnt frühestens ab Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.

1.8) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (zB Bestellung per Post oder Fax über Bestellformular oder Anmeldung über das Internet) binnen 7 Werktagen zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung der bestellten Ware bzw im Fall der Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses. Die Rücktrittserklärung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Frist abgesendet wurde. Kein Rücktrittsrecht besteht gemäß § 5f KSchG in bestimmten Fällen, insbesondere bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt, montiert oder zusammengabaut wurden (Homepages, Geräte) sowie bei geöffneter Software. Sofern bei Dienstleistungen der Beginn der Ausführung dem Verbraucher gegenüber binnen 7 Werktagen vereinbart wurde, besteht ebenfalls kein Rücktrittsrecht. Tritt der Verbraucher nach § 5e vom Vertrag zurück, so hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen.

1.9) Die Fa. Jurman ist berechtigt, ohne Benachrichtigung des Kunden Veränderungen des Dienstes und der technischen Umgebung vorzunehmen, sofern die Qualität des Dienstes dadurch nicht beeinträchtigt wird oder dies dem technischen Fortschritt Rechnung trägt und damit eine Verbesserung des Dienstes bedeutet.

1.10) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Fa. Jurman auch vertragsrelevante Informationen (beispielsweise Änderungen der AGB) dem Kunden per Email zukommen läßt. Der Kunde ist daher verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktinformationen insbesondere seiner Kontakt-Email-Adresse unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden oder Nachteile welche aus der Verletzung dieser Informationspflicht des Kunden gegenüber der Fa. Jurman entstehen haftet die Fa. Jurman nicht.

1.11) Werden kostenfreie Leistungen erbracht, so besteht kein Anspruch auf deren weitere Bereitstellung. Die Fa. Jurman hat das Recht, diese Leistungen jederzeit und ohne Ankündigung einzustellen, ohne dass dem Kunden daraus ein Schadensersatz-, Minderungs- oder Erstattungsanspruch zusteht.

1.12) Für den Fall, dass die Leistungen der Fa. Jurman durch einen Vertreter des Kunden oder einen Wiederverkäufer beantragt wird, hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam gegenüber dem Kunden vereinbart werden. Erfolgt die Beantragung einer Dienstleistung durch einen Vertreter oder Wiederverkäufer, so wird die Verantwortlichkeit des Kunden dadurch nicht berührt. Der Vertreter oder Wiederverkäufer hat den Kunden über alle Bekanntmachungen und Verfahren im Zusammenhang mit der Dienstleistung zu informieren und die erforderlichen Maßnahmen im Namen des Kunden vorzunehmen.



2) Preise und Zahlung

2.1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Anbot bzw. auf der Homepage unter http://www.jurman.com oder Bestellformular zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angeführten Preise. Diese Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.2) Die Entgelte setzen sich insbesondere aus Telekommunikation-Leitungskosten, Zusammenschaltungskosten, Energiekosten, Personalkosten, Raumkosten, Gebühren und Steuern zusammen. Die Fa. Jurman behält sich bei einer Änderung dieser für die Kalkulation relevanten Kosten eine Änderung des Entgelts vor. Für Verbraucher gilt: Sollten sich die zugrunde liegenden Kosten durch Umstände, die durch die Fa. Jurman nicht beeinflussbar sind, verändern, erhöht bzw senkt sich das entsprechende Entgelt entsprechend; eine Entgelterhöhung darf bei Verbrauchern jedoch nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Weiters behält sich die Fa. Jurman gegenüber Unternehmern, unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche und vorbehaltlich des Rechts zur vorzeitigen Vertragsauflösung, ein jederzeitiges und sofortiges Preisänderungsrecht vor, wenn es zu einer ungewöhnlich hohen Abfrage von einzelnen Webseiten bzw. Homepages des Kunden oder zu ungewöhnlich hohen Datentransfers bei unlimitierten Zugängen des Kunden kommt bzw. treten die entsprechenden Entgelte in Kraft, wenn ein limitierter Zugang überschritten wird. Die Fa. Jurman wird dem Kunden die Preisänderung bekanntgeben; der Kunde kann diesfalls binnen zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Preisänderung die Vertragsauflösung erklären, ansonsten die Preisänderung als vereinbart gilt. Im Falle der Vertragsauflösung durch den Kunden gilt Pkt 3.4.

2.3) Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw. Bestellung. Im Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw. Lieferung, laufende verbrauchsunabhängige Kosten monatlich im vorhinein, laufende verbrauchsabhängige Kosten monatlich im nachhinein, verrechnet werden.

2.4) Die Fa. Jurman ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. ab dem Tag des Verzuges zu verrechnen.

2.5) Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückhaltungsrechte sind ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

2.6) Bei Zahlungsverzug ist die Fa. Jurman berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, insbesondere für Mahnung, Inkasso und außergerichtliche Anwaltskosten sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.

2.7) Darüberhinaus ist die Fa. Jurman bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen auf Dienstleistungsverträgen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Dadurch wird der Auftraggeber jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die ursprünglichen Rückstände, noch für die im Zeitraum der Aussetzung auflaufenden Beträge.

2.10) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Fa. Jurman berechtigt, die Domain des Kunden zu löschen.

2.11) Sofern der Kunde vorzeitig die Domain auf einen anderen Provider überträgt oder das Vertragsverhältnis aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen beendigt wird, findet keine Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen statt.



3) Vertragsdauer

3.1) Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf den in der Bestellung bzw. Rechnung angegebenen Verrechnungszeitraum abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt wird. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlängerung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen werden. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht getroffen, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich kündbar. Verbrauchern steht bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über ein Jahr abgeschlossen worden sind, jedenfalls ein gesetzliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres zu.

3.2) Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen durch die Fa. Jurman. Die Firma ist daher bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Diensteunterbrechung oder Vertragsauflösung nach seinem Ermessen zur Dienstunterbrechung oder zur Auflösung des Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung berechtigt.

3.3) Die Fa. Jurman ist weiters zur sofortigen Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Kunden oder ihm zuzurechnender Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn der Kunde

seine Verpflichtungen gem. Pkt 6.1) bis 6.4) verletzt;
trotz Aufforderung der Fa. Jurman störende oder nicht zugelassende Einrichtungen nicht unverzüglich vom Netzanschluss entfernt;
die "Netiquette" nicht einhält.
über sein Vermögen ein Ausgleichs-, Konkurs oder Vorverfahren hat.
bei Vertragsabschluß unrichtige Angaben macht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis die Fa. Jurman vom Abschluß des Vertrages abgehalten hätte (z.B. anstößige Webinhalte, Erotik-Content u.ä.).
Die Entscheidung zwischen Vertragsauflösung einerseits, bloße Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung andererseits, liegt im freien Ermessen der Fa. Jurman.

3.4) Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw. –abschaltung, die aus einem Grund, der der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch von der Fa. Jurman auf das Honorar für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.

3.5) Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses aus welchem Grunde immer die Fa. Jurman zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Er ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche der Fa. Jurman gegenüber ableiten, zumal § 95 (1) TKG die Speicherung von Inhaltsdaten nur kurzfristig erlaubt, sofern dies aus technischen Gründen erforderlich ist.



4) Datenschutz

4.1) Die Fa. Jurman wird aufgrund § 87 (3) und § 92 (1) des Telekommunikationsgesetzes (TKG) an personenbezogenen Stammdaten des Kundes und Teilnehmers speichern:
akademischer Grad, Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Firma, Adresse, e-mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, Branche, Berufsbezeichnung, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses, außerdem automationsunterstützt verarbeiten und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen, soweit nicht eine weitere Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen der Fa. Jurman nötig ist.
Der Kunde gestattet darüberhinaus die Aufnahme seiner Namen bzw. Firma in eine Referenzliste.

4.2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine Daten für die Domainanmeldung weitergeleitet werden und diese Daten öffentlich zugänglich sind (Whois-Abfrage). Mit der Anmeldung einer Domain erklärt sich der Kund damit einverstanden.

4.3) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Fa. Jurman nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Kunden bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Kunde solche Daten innerhalb von 1 Monat nicht ab, so kann die Firma keine Gewähr für die weitere Abrufbarkeit übernehmen. Der Kunde hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen.



5) Datensicherheit

5.1) Die Fa. Jurman hat alle technischen möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen.
Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei der Fa. Jurman gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet die Fírma dem Kunde gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

5.2) In Abänderung von 5.1) gilt für Verbrauchergeschäfte: die Haftung der Fa. Jurman ist ausgeschlossen, wenn dieser oder eine Person, für welche er einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht fahrlässig verschuldet hat.

5.3) Webinhalte, die vom Kunden selbst erstellt werden, sind von diesem in geeigneter Form auf seinem lokalen Rechner zu sichern. Es besteht keine Verpflichtung der Fa. Jurman dem Kunden gegenüber, dessen Webinhalte zu sichern oder eine Kopie davon anzulegen, es sei denn, der Vertrag beinhaltet dies ausdrücklich.



6) Besondere Verpflichtungen des Kunden

6.1) Der Kunde wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF., das Verbotsgesetz vom 8. 5. 1945 StGBl. idgF. und die einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist.
Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber der Fa. Jurman die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen.
Der Kunde verpflichtet sich, die Fa. Jurman vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letzterer wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung (§§ 111, 115, 152 StGB), durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB). Wird die Fa. Jurman entsprechend in Anspruch genommen, so steht ihr allein die Entscheidung zu, wie er darauf reagiert, ohne dass der für den Inhalt verantwortliche Kunde - außer im Fall groben Verschuldens von der Fa. Jurman – den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.

6.2) Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes, BGBl. 1997, in der geltenden Fassung und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen.

6.3) Der Kunde verpflichtet sich überhaupt, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, oder für die Fa. Jurman oder andere Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere unerbetenes Werben und Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer; ferner wenn der Kunde einen im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz überproportionalen Datentransfer aufweist.
Der Kunde verpflichtet sich weiters bei sonstigem Schadenersatz, die Fa. Jurman unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

6.5) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Fa. Jurman keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich die Fa. Jurman anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Wird der Fa. Jurman Spamming durch Kunden anderer Provider bekannt, so kann er berechtigt und zum Schutz der eigenen Kunden verpflichtet sein, den Datentransfer zu Kunden anderer Provider vorübergehend zur Gänze zu unterbinden.



7) Nutzung fremder Software

7.1) Bei Abruf lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die ihm mit Abruf einsehbaren Lizenzbestimmungen einzusehen und genauest einzuhalten.

7.2) Für vom Kunde abgerufene Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert ist und die von der Fa. Jurman nicht erstellt wurde, kann keinerlei Gewähr übernommen. Der Kunde hat die für solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen.

7.3) Jedenfalls hält der Kunde die Fa. Jurman vor Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen des Kunden zur Gänze schad- und klaglos.



8) Lieferung und Erstellung von Software

8.1) Bei individuell erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine von beiden Vertragsparteien gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze beim Lieferanten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

8.2) Die Fa. Jurman übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software

  • allen Anforderungen des Kunden entspricht, es sei denn, dies wäre ausdrücklich zum Vertragsinhalt erhoben worden;
  • mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeiten;
  • weiters dass die die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.

8.3) Bei jedem Erwerb von der Fa. Jurman gilt Pkt 7. entsprechend.

8.4) Werden von der Fa. Jurman gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Kunden nicht, auch hinsichtlich des Vertrages, der der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten. Das selbe gilt hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen. Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten Hard- oder Software nicht zum Rücktritt hinsichtlich des Vertrags über die Erbringung von Internetdienstleistungen. All dies gilt nicht, falls unteilbare Leistungen iSv § 918 Abs 2 ABGB vorliegen.



9) Besondere Bestimmungen für Firewalls

9.1) Bei Firewalls, die von der Fa. Jurman aufgestellt, betrieben oder überprüft wurden, hat dieser mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem jeweiligen Stand der Technik vorzugehen, weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass absolute Sicherheit (100 %) und volle Funktionstüchtigkeit von Firewall-Systemen nicht gegeben ist. Die Haftung von der Fa. Jurman für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunde installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt wird, ist deshalb ausgeschlossen.

10) Lieferung von Hardware

10.1) Gelieferte Waren stehen bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum der Fa. Jurman.

10.2) Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre gemäß EU-Recht.

10.3) Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von der Fa. Jurman entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.
Für Verbrauchergeschäfte gilt: Die Fa. Jurman kann sich von der gewährleistungsrechtlichen Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung durch Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden binnen gesetzter Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise befreien. Bei Sachlieferung kann sich die Fa. Jurman von gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung durch Austausch einer mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie binnen angemessener Frist befreien.

10.4) Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht von der Fa. Jurman zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des der Fa. Jurman nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des vereinbarten Nettoentgelts als vereinbart. Das Recht auf Geltendmachung übersteigenden Schadenersatzes durch die Fa. Jurman bleibt unberührt. Bei Unternehmergeschäften ist das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen.

10.5) Die vereinbarten Preise gelten ab Lager der Fa. Jurman , ausschließlich Verpackung und Verladung. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Abgaben erhoben werden, trägt diese der Kunde. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese, sowie eine von der Fa. Jurman gewünschte Transportversicherung besonders verrechnet.

10.6) Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich und detailliert angezeigt hat. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

10.7) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von der Fa. Jurman bewirkter Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Kunden oder Dritte, weil die Firma Jurman trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von der Fa. Jurman angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunde bestelltes Material zurückzuführen sind. Der Kunde haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.

Fortsetzung>>


 

© 2000-2004 by www.jurman.com
Impressum>>